Lichtraumprofilschnitt

Als Lichtraum wird der freie Verkehrsraum über der Straße, Geh- und Radwegen bezeichnet. Jeder Verkehrsteilnehmer kann erwarten diesen Raum ungehindert nutzen zu können. Über einer Fahrbahn handelt es sich dabei laut geltender Rechtssprechung um 4,5m lichten Raum. Über Rad- und Gehwegen müssen 2,5m eingehalten werden. Daran sollte schon bei der Pflanzung gedacht werden. Ein ausreichender Abstand zur Straße und eine angepasste Baumartenauswahl können viel Ärger ersparen. Wenn der Baum allerdings schon gepflanzt ist, so ist dafür zu sorgen, dass dieser Raum über der Straße frei ist und frei bleibt. Mit gezielten Eingriffen können die negativen Folgen für den Baum gering gehalten werden.

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